Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen Autozentrum-Schmitz, Inh. Sascha Schmitz, Gartenstr. 93, 41236 Mönchengladbach Stand: 04/2023

I. Bewertung, Begutachtung und Vertragsabschluss von Gebrauchtfahrzeugen unter Nutzung der Website
1. Die Firma Autozentrum Schmitz (nachfolgend „Käufer“) betreibt die Website www.autozentrum-schmitz.de. Die Website ermöglicht es Nutzern, unter der Rubrik „Tesla verkaufen“ bestimmte Fahrzeugdaten in ein Anfrageformular auf der Website einzugeben und auf dieser Grundlage eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung über den erzielbaren Fahrzeugpreis an die vom Nutzer angegebene E-Mailadresse zu erhalten.

2. Das Bewertungsergebnis basiert auf den vom Nutzer eingegeben Fahrzeugdaten. Weder das Bewertungsergebnis noch die in diesem Zusammenhang übermittelten weitergehenden Informationen stellen ein verbindliches Kaufangebot an den Nutzer oder ein verbindliches Verkaufsangebot des Nutzers für ein Fahrzeug dar.

3. Mit den übermittelten Daten aus dem Anfrageformular wird ein Bewertungsangebot erstellt und per E-Mail mitgeteilt. Die Angaben des Nutzers aus dem Anfrageformular, ggfs. vom Nutzer gesondert mitgeteilte Angaben zum Fahrzeug und ggfs. die Feststellungen aus einem vom Nutzer übermittelten Gebrauchtwagenzustandsbericht gelten als vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeuges.

4. Das Bewertungsergebnis des Käufers ist freibleibend und hat eine Gültigkeit von 24 Std. Preisveränderungen durch den Hersteller, kurzfristige Angebot- und Nachfrageschwankungen könnten zu Preisanpassungen führen. Der Verkäufer ist an den Ankaufvertrag höchsten 3 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots annimmt, in der Regel schriftlich durch Unterschrift des Ankaufvertrags, bestätigt oder das Fahrzeug an den Käufer übergibt. Bei einer Nichtannehme wird der Verkäufer umgehend informiert. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Anderslautende Bedingungen gelten nicht, sofern diesen nicht ausdrücklich zugestimmt wird. Der Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Ein Rücktrittsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4.1. Sollte der Hersteller die Preise zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Zeitpunkt der Übergabe für das angekaufte Fahrzeug (also Model 3 oder Model Y) innerhalb von Europa senken, steht dem Käufer entgegen dem Punkt 4 ein Rücktrittsrecht zu. Dabei ist es unerheblich, ob die Preissenkung durch die Anpassung der offiziellen Verkaufspreise oder durch einen Sonderrabatt auf Bestandsfahrzeugen erfolgt ist.

5. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Betriebssitz des Käufers. Für eine Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten.

II. Zahlung/Finanzierung
1. Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Fahrzeug, so wird der Kaufpreis grundsätzlich bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Nutzer überwiesen. Hierzu bietet der Käufer eine „Echtzeitüberweisung“ an. Es liegt nicht in der Verantwortung des Käufers, ob die Bank des Nutzers die Echtzeitüberweisung anbietet. Sollte eine Echtzeitüberweisung nicht möglich sein, wird der Kaufpreis mit einer Standardüberweisung ausgeführt. Der Nutzer erhält vom Käufer einen entsprechenden Zahlungsnachweis. Soweit der Kauf der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d. h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen. Für den Fall, dass ein Nutzer sein Fahrzeug nicht als Privatperson verkauft, ist der Käufer so lange berechtigt, die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises zurückzuhalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht werdende schriftliche Originalrechnung des Nutzers zugeht. Sollte der Nutzer in den Fahrzeugdokumenten nicht als letzter Halter eingetragen sein, so hat er auf Verlangen des Käufers nachzuweisen, dass er zum Verkauf des Fahrzeugs befugt ist. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch die Dokumentation einer lückenlosen Eigentumskette zwischen dem Nutzer und dem letzten eingetragenen Halter erfolgen, beispielsweise durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht des letzten Halters oder eines Kaufvertrages mit dem letzten Halter. Ebenso hat der Nutzer, wenn er das Fahrzeug für einen Dritten oder durch einen Dritten verkauft, auf Anforderung eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen. Der Käufer ist berechtigt, die Auszahlung des Kaufpreises bis zum Vorliegen der zuvor genannten Nachweise bzw. Unterlagen zurückzuhalten.

2. Ist das Fahrzeug finanziert, hat der Nutzer vor Übergabe bei seiner finanzierenden Bank eine Ablösebescheinigung anzufordern. Aus diesem muss der Ablösewert inkl. alle Vertragsdaten zum Kredit (Kreditnehmer, Vertragsnummer und Ablösesumme) ersichtlich sein. Nur den Ablösewert zu nennen, ist nicht ausreichend. Sollte bei der Übergabe die Ablösebescheinigung nicht vorliegen, behält sich der Käufer vor, die Zahlung erst nach Übergabe der Bescheinigung vorzunehmen. Die Zahlung an die Bank erfolgt mit einer Standardüberweisung. Der Nutzer erhält vom Käufer eine Kopie des Zahlungsnachweises.

III. Liefertermin und Lieferverzug
Bleibt der Nutzer mit der Lieferung des Fahrzeugs länger als acht Tage nach vereinbartem Übergabedatum in Rückstand, so kann der Käufer dem Nutzer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Käufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss
1. Der Nutzer garantiert, dass das Fahrzeug in seinem unbestrittenen und alleinigen Eigentum steht oder aber er zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist.

2. Der Nutzer garantiert, dass die für die Abgabe eines Ankaufangebots durch den Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig im Ankaufformular eingetragen werden. Insbesondere muss der Nutzer Angaben zu allen verkehrstechnischen Eigenschaften des Fahrzeuges sowie eventuell vorhandenen technischen, optischen oder versteckten Mängeln (Rubrik Beschädigungen) machen, soweit ihm diese bekannt sind. Hierzu kann der Nutzer vor dem Zusenden des Ankaufvertrages Bilder von den Beschädigungen an den Käufer (info@autozentrum-schmitz.de) senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Auto kostenlos zur Besichtigung am Betriebssitz des Käufers vorzuführen, oder aber Gebrauchtwagenzustandsberichte von Drittanbietern einzureichen. Diese Angaben werden dann im Angebot entsprechend berücksichtigt. Aufwendungen und Schäden, die dem Käufer aufgrund fehlerhafter Angaben des Nutzers entstehen, kann der Käufer in voller Höhe vom Nutzer ersetzt verlangen. Beschädigungen, die erst nach dem Abschluss des Kaufvertrages mitgeteilt werden, führen zu einer entsprechenden Wertminderung. Der Käufer wird sich für diesen Fall bemühen, sich mit dem Nutzer auf eine faire Wertminderung zu einigen. Im Streitfall kann ein DEKRA-Gutachten auf Kosten des Käufers erstellt werden. Etwaige gesetzliche Rechte des Käufers bleiben hiervon unberührt.

3. Eine Haftung des Käufers für Schäden des Nutzers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Nutzers durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

V. Verbraucherstreitbeilegung
1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Der Käufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

2. Ungeachtet dessen gilt: Der Käufer ist Mitglied im Bundesverband freier Kfz-Händler e. V., der eine Schiedsstelle unterhält. Im Streitfall kann der Nutzer diese Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Nutzer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der

       BVfK e. V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz 5 Tel.: 0228 85 40 921 FAX: 0228 85 40 928

VI. Schlussbestimmungen 
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2. Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

3. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.